Die ersten Schritte - Andreas Fahrschule

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Die ersten Schritte

Wissenswertes

Bis vor ein paar Tagen war das größte Hindernis auf dem Weg zum Führerschein einen Termin
beim Bürgeramt zu bekommen, damit man einen Antrag auf Erteilung einer
Fahrerlaubnis Klasse A bzw. B stellen kann. Wartezeit von mehr als zwei Monaten waren
keine Seltenheit. Das ist nun vorbei.

Ab sofort kann jeder ab 16,5 Jahren direkt bei uns in der Fahrschule alle Formalitäten für den Antrag erledigen. Kein Wartezeiten mehr und auch die Bearbeitungszeit des Antrages verkürzt sich dadurch wesentlich.

Zur Antragsstellung bringen sie bitte ihren Personalausweis (oder Pass), ein amtliches (biometrisches) Passfoto, eine Sehtestbescheinigung, die nicht älter als zwei Jahre ist, und eine Bescheinigung über die Teilnahme an der „Erste Hilfe Schulung" mit. Die Kosten für den Antrag beim Bürgeramt betragen zurzeit 49,80 Euro.

Wer sich für das "Begleitetes Fahren ab 17" anmelden möchten, sollte vorher in der Fahrschule vorbei kommen, damit wir ihm alle Formulare mitgeben können, die vorher ausgefüllt werden müssen.
Die Kosten für den Antrag beim Bürgeramt betragen zurzeit 49,80 Euro. Für den ersten Begleiter erhebt das Bürgeramt eine Gebühr von 13 Euro., für jeden weiteren 5 Euro.


Ab dem 1.4.2021 gibt es die Möglichkeit, sich die Schlüsselzahl B197 eintragen zu lassen.

        
  
Mit der neuen sogenannten Automatikregelung wird die  Möglichkeit geschaffen, die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B  und BF 17 mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne die sonst übliche  Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, die Schlüsselzahl 78, in den  Führerschein eingetragen zu bekommen.
Für Bewerber der Fahrerlaubnisklassen B und BF17  bedeutet dies, dass trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem  Automatikfahrzeug die Fahrerlaubnis unbeschränkt erteilt wird, wenn  zuvor ein Teil der praktischen Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug  abgelegt wurde und ein entsprechender Schaltnachweis erworben wurde.
  
  

 
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