Klasse A - Andreas Fahrschule

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Klasse A

Wissenswertes > Die Führerscheinklassen

Klasse A Krafträder (auch mit Beiwagen)
über  45 km/h
über  50 cm³
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
über 45 km/h über 50 cm³
über 15 kW
Mindestalter:
24 Jahre (Krafträder bei Direktzugang)
21 Jahre (Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW)
20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2)
Eingeschlossen: AM / A1 / A2
Bemerkungen: Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung

Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Leistungen max.  35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossen: AM / A1
Bemerkungen: Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung

Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis  11 kW
max.  125 cm³
Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
über 45 km/h
über 50 cm³
bis 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossen: AM

Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
bis  45 km/h
bis 50 cm³ (mit Verbrennungsmotor)
bis 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder & Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
bis 45 km/h
bis 50cm³ (mit Fremdzündungsmotor)
bis 4 kW (Elektromotor/anderer Verbrennungsmotor)
Mindestalter: 16 Jahre
Bemerkungen: Leermasse bis 350 kg
(bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge) (Elektrofahrzeuge ohne Batterien)

 
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